Die 4%-Regel kennen Sie ja schon. Bravo! Viele sind schon so gesundheitsbewusst geworden!
Weil dies so ist, springen immer mehr Anbieter auf diesen Zug auf, bieten gut klingende Schlagworte:
"Volldeklaration"
"XX% Fleischanteil"
"ohne Konservierung"
Das stimmt sicher manchmal - aber auch in jedem Fall?
Wie können solch gut klingende Produkte zu deutlich günstigeren Preisen angeboten werden?
PANEON kann nur für die eigenen Produkte garantieren.
PANEON garantiert schriftlich, gesetzliche Schlupflöcher zur Kundentäuschung nicht zu nutzen.
Aber kann diese legale Mogel- Erleichterung auch für "gut klingende" Produkte genutzt werden?
Antwort: ja, natürlich!
Obwohl bedenkliche Substanzen enthalten sind, darf gdennoch "ohne" oder "frei von" geschrieben werden.
Chemische Zusätze
können enthalten sein, trotzdem darf geschrieben werden "ohne" oder "frei von":
* viele verschiedene Chemikalien, jede einzelne unter dem Grenzwert
* Chemikalien waren schon in den Rohwaren und brauchen daher nicht deklariert zu werden.
* Chemikalien erfüllen angeblich den "technischen Zweck" nicht und brauchen nicht deklariert werden.
* gefährliche konservierende Stoffe wie zB. BHT Butylhydroxitoluol können als "Antioxidanz" deklariert werden
(also nur inkognito als Klasse "Antioxidanz"). Also nicht als "Konservierung" auch nicht als die tatsächliche Substanz "BHT".